Nach dem Begräbnis - Bestattung Karner

NACH DEM BEGRÄBNIS

Wenn die Trauerfeierlichkeiten vorüber sind, beginnt für viele Angehörige eine Phase der Neuordnung. Neben der emotionalen Bewältigung verlangt der Alltag nun nach organisatorischen Schritten. Wir möchten Sie in diesem Prozess begleiten und Ihnen helfen, den Überblick über die rechtlichen und formalen Notwendigkeiten zu behalten.

VERLASSENSCHAFTS­VERFAHREN


In Österreich wird nach jedem Todesfall automatisch ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das zuständige Bezirksgericht wird vom Standesamt automatisch verständigt. Die Todesfallaufnahme wird durch den hierfür zuständigen öffentlichen Notar als Gerichtskommissär errichtet. Er dient als neutrale Instanz, um die rechtmäßigen Erben zu ermitteln und den Nachlass zu sichern.